Der Bedarf an Kommunikation, die ArchivarInnen und das konkrete Arbeitsfeld der Kollegenschaft im kirchlich-diözesanen Dienst kennen zu lernen, führte 1975 zu einem Treffen in St. Pölten und auch zum Beschluss, eine ARGE der Diözesanarchive Österreichs zu gründen.
Im Jahr darauf, am 11. Mai 1976, konstituierte sich die ARGE, deren Gründung bei der Herbstkonferenz der österreichischen Bischöfe 1975 gebilligt worden war.
Die Aufgaben der ARGE (Maßnahmen zur Förderung des kirchlichen Archivwesens und Festlegung gemeinsam formulierter Standards) sowie die Organisationsform wurden 1982 statutarisch umschrieben. Mit der Neufassung im Jahre 2001 wurde u. a. die Aufnahme eines Vertreters des Archivs der Bischofskonferenz sowie des Militärordinariates in die ARGE fixiert.
Hinsichtlich der legistischen Initiativen wurden 1978 Benützungsregelungen für Diözesanarchive und Pfarrarchive vorgelegt, die 1984 aufgrund des Personenstandsgesetzes 1983 ergänzt wurden. Das Statut für Diözesanarchive wurde 1985/86 ausgearbeitet und 1987 von der Österreichischen Bischofskonferenz approbiert, in dem das Diözesanarchiv als Archiv für alle Dienststellen und Einrichtungen der Diözesankurie sowie als Institut mit verwaltungstechnischen, archivpflegerischen und historisch-wissenschaftlichen Aufgaben definiert wird.
Mit dem kirchlichen Archivgesetz ("Ordnung zur Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche" in Österreich) wurde eine gemeinsame Grundlage für die kirchliche Archivverwaltung erarbeitet, die von der Österreichischen Bischofskonferenz 1997 beschlossen und in der Folge von den Diözesanbischöfen in Kraft gesetzt wurde.
Regelmäßig werden Informationsveranstaltungen für Archivverantwortliche in den Pfarren geleistet, seit 1996 werden im Sinne einer Fortbildungsschiene den Diözesanarchiven Studientage zu aktuellen Fragen angeboten.
Johannes Ebner